Bei wiederholten Fehlgeburten sollte eine Unter- oder Überfunktion der Schilddrüse ausgeschlossen werden. Üblicherweise reicht dazu die Bestimmung des TSH-Wertes. Das „Thyroidea-Stimulating-Hormone“ wird im Rahmen des üblichen Schilddrüsenscreenings bestimmt.
TSH wird im Vorderlappen der Hirnanhangsdrüse (Hypophyse) gebildet und gelangt über das Blut zur Schilddrüse. Es fördert die Hormonproduktion und das Wachstum der Schilddrüse. Bei einer unzureichenden Versorgung mit Schilddrüsenhormon wird dann entsprechend mehr TSH ausgeschüttet, um die Schilddrüse zu einer größeren Aktivität anzuregen. Bei einem normalen TSH-Spiegel ist davon auszugehen, dass eine dauerhafte Unterfunktion der Schilddrüse nicht besteht.
Das Problem sind jedoch die Normwerte des TSH. Diese werden mit 0,4-4,0 mIU/ml angegeben. Dies entspricht, wie man inzwischen weiß, nicht der Normalverteilung in der schilddrüsengesunden Bevölkerung und gerade im Hinblick auf Kinderwunsch und Fehlgeburten ist der Oberwert zu hoch. In den USA empfiehlt die National Academy of Clinical Biochemestry eine Obergrenze von 2,5 mIU/ml. Oberhalb dieses Wertes sollte man bei Fehlgeburten in der Vorgeschichte auf jeden Fall die Schilddrüsenantikörper (Anti-TPO) bestimmen, um eine Autoimmunerkrankung der Schilddrüse auszuschließen.
Bei Vorhandensein von Antikörpern gegen die Schilddrüse ist die Wahrscheinlichkeit für eine latente Schilddrüsenunterfunktion deutlich erhöht. Diese latente Unterfunktion bedeutet, dass die Schilddrüsenhormone bei der üblichen Bestimmung im Normbereich sind, jedoch bei Belastung (Schwangerschaft) nicht mehr im ausreichend produziert werden. Daher ist eine großzügige Entscheidung für eine Therapie zu erwägen.
Ist der TSH-Wert im unteren Normbereich, sollte man hingegen die Antikörper gegen den TSH-Rezeptor an der Schilddrüse bestimmen (TSH-R-AK oder TRAK), um eine latente Überfunktion, den sogenannten Morbus Basedow auszuschließen.
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