Fehlgeborenen Kinder und totgeborenen Kinder,  deren Geburtsgewicht unter 500 Gramm liegt, müssen nicht, können aber bestattet werden. Für diese Kinder besteht ein Bestattungsrecht, aber keine Bestattungspflicht. „Träger von Einrichtungen, in denen Tot- und Fehlgeburten, sowie Schwangerschaftsabbrüche erfolgen, sind angehalten, die daraus stammenden Leibesfrüchte unter würdigen Bedingungen zu sammeln und zu bestatten“.
(Bestattungsgesetz-BestG NRW / § 14, 2 / 04.Juni2003)

Das St. Ansgar-Krankenhaus in Höxter hat ein solches Grabfeld errichtet und berichtet auf der dazugehörenenden Webseite über den Zweck dieser Einrichtung.

Über diese gesetzliche Bestimmung hinaus möchten wir Eltern einen guten Ort für ihre Trauer bieten – einen Ort, zu dem sie jederzeit gehen können, um ihre verlorenen Kinder zu betrauern und ihrer zu gedenken.
Wir möchten mit dieser Möglichkeit den Weg durch die Trauer unterstützen und so dazu beitragen, dass die betroffenen Menschen und Familien gesund und gestärkt daraus hervorgehen.
Für einen gesunden Trauerprozess ist es in der Regel wichtig, Abschied nehmen zu können und einen Ort der Trauer und der liebevollen Erinnerung zu haben.
In diesem Sinne sind alle Eltern eingeladen, die ein oder mehrere Kinder verloren haben – auch wenn die Kinder nicht in Höxter zur Welt kamen und auch, wenn es schon Jahre, sogar Jahrzehnte her ist – das Grabfeld zu besuchen und es zu ihrem Gedenkort zu machen.
Sie können außerdem jederzeit an den Bestattungsfeiern teilnehmen und den Abschied auch nach langer Zeit noch nachvollziehen.

Ein sicherlich nachahmenswertes Beispiel.

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